Verschleißteile bei Fahrrädern sind Komponenten, die sich im normalen Gebrauch abnutzen und regelmäßig ersetzt werden müssen – wie Reifen, Bremsbeläge, Kette, Ritzel und ähnliches. Da diese Teile dem Verschleiß unterliegen, ist ihre Abdeckung durch die Gewährleistung in der Regel begrenzt oder sogar ausgeschlossen.
Die gesetzliche Gewährleistung für Fahrräder beträgt normalerweise zwei Jahre und bezieht sich auf etwaige Mängel, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren oder innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf aufgetreten sind. Dabei handelt es sich meist um Material- oder Herstellungsfehler. Falls beispielsweise ein Rahmen bricht oder die Schaltung defekt ist, könnten unter Umständen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Jedoch gelten für Verschleißteile andere Regelungen. Diese sind in der Regel von der Gewährleistung ausgenommen, da ihr Verschleiß auf die normale Nutzung zurückzuführen ist und nicht auf Fehler im Material oder der Herstellung beruht.
Einige Hersteller bieten jedoch freiwillige Garantieleistungen an, die auch Verschleißteile abdecken können. Daher ist es ratsam, sich beim Kauf von Fahrrädern und Ersatzteilen genau über die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen zu informieren.
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