DiebstahlBei Diebstahl Deines E-Bikes zahlen wir den Versicherungswert (Kaufpreis), den Dein E-Bike beim Abschluss des Vertrages hatte. Egal, wie alt es ist, wenn es gestohlen wird.
TeilediebstahlDiebstahl von fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion des E-Bikes gehörenden Teilen wie z. B. Sattel, Scheinwerfer und Weitere. Auch Accessoires bis zu einem Wert von 250 € sind versichert, wenn sie fest mit dem Rad verschraubt sind und vorher mit in die Versicherungssumme aufgenommen wurden. Accessoires sind beispielsweise Körbe, Taschen, Kindersitze oder Tachos.
Zur Befestigung reichen Schnellspanner in der Regel nicht aus. Einzige Ausnahme: Laufräder dürfen mit Schnellspannern befestigt sein, wenn dieses vom Hersteller so vorgesehen ist. Zu beachten ist außerdem, dass elektrische Geräte wie Navigationssysteme oder Smartphones nicht versichert sind.
VandalismusVon Vandalismus sprechen wir dann, wenn Dein E-Bike oder Teile Deines E-Bikes vorsätzlich und bewusst von Dritten beschädigt wurden. Zum Beispiel Schutzbleche oder Scheinwerfer verbogen wurden oder der Sattel aufgeschlitzt wurde.
TotalschadenWenn die Reparatur nach einem Sturz den Wert des E-Bikes übersteigen würde, handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall übernimmt ENRA die Kosten für ein neues E-Bike bis zur Versicherungssumme.
UnfallschädenWenn Du mit Deinen E-Bike-Reifen beispielsweise in Straßenbahnschienen kommst und das Rad dadurch Schaden nimmt. ENRA übernimmt die Reparaturkosten.
PannenschädenEin platter Reifen oder eine gerissene Kette sind ein Fall für den Versicherungsschutz.
SturzschädenAuf nassem Laub mit dem E-Bike ausgerutscht und gestürzt. Wir übernehmen die Reparaturkosten.
WetterschädenSollten etwa durch Gefahren wie einem Brand oder wetterbedingte Ereignisse wie ein Blitz, Sturm, Hagel oder einer Explosion Schäden an Deinem E-Bike entstehen, sind diese durch unseren Rundumschutz abgedeckt.
NeuradersatzleistungenSind die Reparaturkosten z. B. nach einem Sturz sehr hoch und Du als Eigentümer kommst zu dem Schluss, dass eine Reparatur des Rades wirtschaftlich nicht mehr lohnt, zahlen wir einen Neuradzuschuss in Höhe der Reparaturkosten.
Unsachgemäße HandhabungWir sprechen hier von einer fahrlässigen oder fahrlässig unsachgemäßen Handhabung. Wenn der Akku nicht richtig eingesetzt wurde und dieser dann während der Fahrt rausfällt und defekt ist.
Materialfehler/ Produktionsfehler/ KonstruktionsfehlerHier ist in 1. Linie der Hersteller in der Haftung. Befindest Du dich allerdings außerhalb der Gewährleistung, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur.
Akku-DefektWenn die Garantie abgelaufen ist, die Funktionalität Deines Akkus komplett versagt oder eine Zelle im Akku defekt ist, leistet ENRA Ersatz.
ElektroschädenHier sind unter anderem ein Kurzschluss oder Überspannungsschäden gemeint. Feuchtigkeit kann im Motor einen Elektrodefekt bewirken.
RechtsberatungSichere Dir Dein Recht und vereinbare z. B. nach einem Verkehrsunfall einen Termin für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Mit unserem Partner bikeright und seinem Anwaltsnetzwerk, erhältst Du Kontakt zu spezialisierten Anwälten.